Der Plan der Bundesagentur für Arbeit, Hartz-IV-Empfänger künftig auf Drogen untersuchen zu lassen, stößt bei Sozialvertretern auf heftige Kritik.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider, sagte der Huffington Post: „Das sind ungeheuerliche Pläne, die mit dem Gebot der Menschenwürde im Grundgesetz nur noch haarscharf vereinbar sind.”
Hintergrund: In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die Behörde 88.000 Drogentests anschaffen will, um im Zweifelsfall die Arbeitstauglichkeit von Jobsuchenden überprüfen zu könne.
Ein BA-Sprecher hatte der „Bild” gesagt, künftig könnten Arbeitsvermittler und Jobcenter-Mitarbeiter bei Verdacht Drogentests veranlassen, wenn der Kunde zustimmt.
Gegen diese Pläne gibt es jetzt starken Widerstand. Schneider sagte, bei diesen Maßnahmen würden „Menschen auf unverschämte Weise drangsaliert. Das lässt jeglichen Respekt vermissen.”
Die Maßnahme der Bundesagentur war rechtlich überhaupt erst möglich geworden, nachdem das Landgericht Heidelberg entsprechende Tests bei begründetem Verdacht auf Drogenmissbrauch für zulässig erklärt hatte.
Voraussetzung ist die Einverständniserklärung des Betroffenen.
Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, Ulrich Schneider, sagte der Huffington Post: „Das sind ungeheuerliche Pläne, die mit dem Gebot der Menschenwürde im Grundgesetz nur noch haarscharf vereinbar sind.”
Hintergrund: In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass die Behörde 88.000 Drogentests anschaffen will, um im Zweifelsfall die Arbeitstauglichkeit von Jobsuchenden überprüfen zu könne.
Ein BA-Sprecher hatte der „Bild” gesagt, künftig könnten Arbeitsvermittler und Jobcenter-Mitarbeiter bei Verdacht Drogentests veranlassen, wenn der Kunde zustimmt.
Gegen diese Pläne gibt es jetzt starken Widerstand. Schneider sagte, bei diesen Maßnahmen würden „Menschen auf unverschämte Weise drangsaliert. Das lässt jeglichen Respekt vermissen.”
Die Maßnahme der Bundesagentur war rechtlich überhaupt erst möglich geworden, nachdem das Landgericht Heidelberg entsprechende Tests bei begründetem Verdacht auf Drogenmissbrauch für zulässig erklärt hatte.
Voraussetzung ist die Einverständniserklärung des Betroffenen.