Der Helfer der Attentäter des 11. September 2001, Mounir El Motassadeq, wird nicht vorzeitig aus seiner Haft entlassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine dagegen gerichtete Beschwerde El Motassadeqs abgewiesen. Die Richter halten ihn für eine vorzeitige Freilassung für zu gefährlich.
Über den entsprechenden Beschluss berichtete zuerst die "Bild"-Zeitung am Donnerstag; er liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor. Motassadeq war 2007 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.
BGH bestätigt Urteil von OLG
"Die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung kann derzeit unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht verantwortet werden", heißt es in dem Gerichtsbeschluss (StB 4/14).
Der BGH bestätigte damit das Hamburger Oberlandesgericht (OLG), das die vorzeitige Haftentlassung zuvor abgelehnt hatte.
Motassadeq hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Er war 2007 wegen Beihilfe zu den Terroranschlägen zum 11. September 2001 in den USA verurteilt worden. Im Januar hatte er dem BGH zufolge insgesamt zwei Drittel seiner Strafe verbüßt. Nach dieser Zeit ist eine vorzeitige Haftentlassung möglich.
Keine gute Prognose
In einer Abwägung konnten die Richter Motassadeq aber keine gute Prognose stellen: Er habe sich in der Haft zwar gut verhalten und verfüge über eine "stabile familiäre Entlassungssituation in Marokko", hieß es.
Andererseits sei er aber immer noch sehr beeinflussbar und in der Zwischenzeit nicht von seiner "islamistisch jihadistischen Einstellung" abgerückt. Die Richter sahen es daher als möglich an, das Motassadeq sich in einem entsprechenden Umfeld "islamistisch motivierten Gewalttaten nicht verschließen wird".
Motassadeq
Die Entscheidung muss nicht für alle seine restlichen Haftjahre gelten. Grundsätzlich kann Motassadeq weitere Anträge auf vorzeitige Haftentlassung stellen.
In dem weltweit ersten Prozess um die Terroranschläge in den USA hatte das OLG Motassadeq im Februar 2003 wegen Beihilfe zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der BGH hob die Entscheidung im März 2004 auf. Danach folgten mehrere weitere Prozesse, bis El Motassadeq 2007 schließlich doch 15 Jahre Haft bekam.
Über den entsprechenden Beschluss berichtete zuerst die "Bild"-Zeitung am Donnerstag; er liegt auch der Deutschen Presse-Agentur vor. Motassadeq war 2007 zu 15 Jahren Haft verurteilt worden.
BGH bestätigt Urteil von OLG
"Die Aussetzung der Vollstreckung des Strafrests zur Bewährung kann derzeit unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit nicht verantwortet werden", heißt es in dem Gerichtsbeschluss (StB 4/14).
Der BGH bestätigte damit das Hamburger Oberlandesgericht (OLG), das die vorzeitige Haftentlassung zuvor abgelehnt hatte.
Motassadeq hatte dagegen Beschwerde eingelegt. Er war 2007 wegen Beihilfe zu den Terroranschlägen zum 11. September 2001 in den USA verurteilt worden. Im Januar hatte er dem BGH zufolge insgesamt zwei Drittel seiner Strafe verbüßt. Nach dieser Zeit ist eine vorzeitige Haftentlassung möglich.
Keine gute Prognose
In einer Abwägung konnten die Richter Motassadeq aber keine gute Prognose stellen: Er habe sich in der Haft zwar gut verhalten und verfüge über eine "stabile familiäre Entlassungssituation in Marokko", hieß es.
Andererseits sei er aber immer noch sehr beeinflussbar und in der Zwischenzeit nicht von seiner "islamistisch jihadistischen Einstellung" abgerückt. Die Richter sahen es daher als möglich an, das Motassadeq sich in einem entsprechenden Umfeld "islamistisch motivierten Gewalttaten nicht verschließen wird".
Motassadeq
Die Entscheidung muss nicht für alle seine restlichen Haftjahre gelten. Grundsätzlich kann Motassadeq weitere Anträge auf vorzeitige Haftentlassung stellen.
In dem weltweit ersten Prozess um die Terroranschläge in den USA hatte das OLG Motassadeq im Februar 2003 wegen Beihilfe zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu 15 Jahren Haft verurteilt. Der BGH hob die Entscheidung im März 2004 auf. Danach folgten mehrere weitere Prozesse, bis El Motassadeq 2007 schließlich doch 15 Jahre Haft bekam.
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