GÖRLITZ - Die Staatsanwaltschaft Görlitz prüft, ob Ermittlungsakten zu einem den Neonazi-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos zugeschriebenen Raubüberfall vernichtet worden sind.
Beide Männer stehen im Verdacht, am 18. Dezember 1998 einen Supermarkt in Chemnitz überfallen und auf der Flucht geschossen zu haben. Die Akten zu dem Fall sollen in den Folgejahren vernichtet worden sein. Ein Rechtsanwalt erstattete Anzeige wegen möglicher Aktenvernichtung, wie die „Thüringer Allgemeine" berichtete. „Wir müssen prüfen, ob das der Fall ist und ob das strafrechtlich relevant ist", sagte dazu der Görlitzer Behördenleiter Martin Uebele.
Böhnhardt und Mundlos hatten den „Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) gegründet, dem zehn Morde vorgeworfen werden. Vor dem Auffliegen ihrer Taten töteten sie sich selbst. Als ihre Komplizin steht Beate Zschäpe derzeit in München vor Gericht.
Beide Männer stehen im Verdacht, am 18. Dezember 1998 einen Supermarkt in Chemnitz überfallen und auf der Flucht geschossen zu haben. Die Akten zu dem Fall sollen in den Folgejahren vernichtet worden sein. Ein Rechtsanwalt erstattete Anzeige wegen möglicher Aktenvernichtung, wie die „Thüringer Allgemeine" berichtete. „Wir müssen prüfen, ob das der Fall ist und ob das strafrechtlich relevant ist", sagte dazu der Görlitzer Behördenleiter Martin Uebele.
Böhnhardt und Mundlos hatten den „Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) gegründet, dem zehn Morde vorgeworfen werden. Vor dem Auffliegen ihrer Taten töteten sie sich selbst. Als ihre Komplizin steht Beate Zschäpe derzeit in München vor Gericht.