Die Bundesregierung setzt sich für den Schutz von Verbrauchern ein. Mit einem neuen Gesetzespaket treten neue Regeln für Online-Shopping und Einkäufe außerhalb von klassischen Ladengeschäften in Kraft.
Rechtssicherheit und Rechtsklarheit
Es werde für alle Beteiligten klarer, dass es sich bei solchen Geschäften um Verträge handele, sagte der Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Gerd Billen, der Nachrichtenagentur dpa.
Darin müssten etwa der Gesamtpreis, die genaue Leistung und Widerrufsmöglichkeiten eindeutig beschrieben werden. "Das wird für manche Firmen möglicherweise mehr Arbeit bringen, aber vor allem mehr Rechtssicherheit und mehr Rechtsklarheit für alle."
EU-Richtlinie gegen versteckte Kosten
An diesem Freitag tritt in Deutschland ein Gesetzespaket in Kraft, das eine EU-Richtlinie umsetzt. Damit sollen Verbraucher besser vor versteckten Kosten und Klauseln geschützt werden. Zusatzleistungen bei Online-Käufen dürfen nicht bereits mit Häkchen vorab ausgewählt sein.
Kunden müssen eine kostenlose Zahlungsweise angeboten bekommen. Rücksendekosten für Bestellungen per Internet oder Katalog tragen rechtlich gesehen künftig aber grundsätzlich die Kunden. Verankert wird das Recht, einen Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen.
Auch Kostenvoranschläge sind Verträge
Erfasst sind auch Verträge mit Handwerkern, die zu Hause geschlossen werden, wie Billen sagte. "Bei Kostenvoranschlägen gab es schon Fälle, bei denen sich ein Anbieter später nicht mehr daran erinnern konnte und die Kosten höher waren. Künftig muss vorvertraglich deutlicher gemacht werden, wie die Berechnung zustande kommt."
Rechtssicherheit und Rechtsklarheit
Es werde für alle Beteiligten klarer, dass es sich bei solchen Geschäften um Verträge handele, sagte der Staatssekretär im Bundesverbraucherministerium, Gerd Billen, der Nachrichtenagentur dpa.
Darin müssten etwa der Gesamtpreis, die genaue Leistung und Widerrufsmöglichkeiten eindeutig beschrieben werden. "Das wird für manche Firmen möglicherweise mehr Arbeit bringen, aber vor allem mehr Rechtssicherheit und mehr Rechtsklarheit für alle."
EU-Richtlinie gegen versteckte Kosten
An diesem Freitag tritt in Deutschland ein Gesetzespaket in Kraft, das eine EU-Richtlinie umsetzt. Damit sollen Verbraucher besser vor versteckten Kosten und Klauseln geschützt werden. Zusatzleistungen bei Online-Käufen dürfen nicht bereits mit Häkchen vorab ausgewählt sein.
Kunden müssen eine kostenlose Zahlungsweise angeboten bekommen. Rücksendekosten für Bestellungen per Internet oder Katalog tragen rechtlich gesehen künftig aber grundsätzlich die Kunden. Verankert wird das Recht, einen Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen.
Auch Kostenvoranschläge sind Verträge
Erfasst sind auch Verträge mit Handwerkern, die zu Hause geschlossen werden, wie Billen sagte. "Bei Kostenvoranschlägen gab es schon Fälle, bei denen sich ein Anbieter später nicht mehr daran erinnern konnte und die Kosten höher waren. Künftig muss vorvertraglich deutlicher gemacht werden, wie die Berechnung zustande kommt."
Auch auf HuffingtonPost.de: Neue Gesetze beim Online-Shopping
Diese 7 Regeln sollten Sie beim Online-Shoppen unbedingt beachten